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Herzlich Willkommen bei Bestattung-Information.de, Ihrem Online-Portal zum Thema Beerdigung und Trauer im deutschsprachigen Raum. Der Tod gehört zum natürlichen Kreislauf des Lebens. Nichts desto trotz wirft der Tod eines Angehörigen uns stets aus der Bahn des Alltags, egal ob der Abschied unerwartet oder erwartet ist. Wir halten inne auf unbestimmte Zeit und müssen uns nun mit unserer Trauer auseinandersetzen. Gerade weil unser Dasein endlich ist, ist es wichtig sich über das Ableben informieren zu können. Mit Beerdigungen & Bestattungen sind nicht nur eine aufwendige emotionale Arbeit der Trauernden, sondern leider auch bürokratischer Aufwand und Kosten verbunden. Damit Sie im Falle des Falles bescheid wissen, erfahren Sie auf dieser Seite alles zum Thema Bestattung & Beerdigung in Deutschland.


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Eine Bestattung oder Beisetzung bezeichnet die Überführung des Körpers bzw. der Asche eines Verstorbenen an einen, ihm zur endgültigen Ruhe zugedachten Ort. Dieser kann unter der Erde, aber auch außerhalb, in der Natur liegen. Im Rahmen der Bestattung erfolgt meist eine (weltliche oder religiöse) Trauerzeremonie.
Eines vorweg: ein Preisvergleich bei den Bestattungskosten eines Verstorbenen ist nicht pietätlos. Im Gegenteil. Neben dem emotionalen und bürokratischen Aufwand der Trauernden, kann eine Bestattung auch hohe finanzielle Kosten bis zu 10.000 € und mehr verursachen. Da in Deutschland eine Bestattungspflicht herrscht, ist die Beisetzung eines Verstorbenen unumgänglich. Wenn zur Lebzeiten nicht z. B. eine Sterbegeldversicherung vertraglich festgelegt wurde, sind die Hinterbliebenen gesetzlich zur Kostenübernahme verpflichtet. Dabei richtet sich die Kostenübernahme nach der Erbfolge und kann sich daher in der Reihenfolge verändern, wenn ein Hinterbliebener das Erbe ausschlägt. Nur in Ausnahmefällen, wenn einem Hinterbliebenen die Bestattungskosten wirtschaftlich oder persönlich nicht zugemutet werden können, kann er gegenüber dem Sozialamt des Sterbeortes einen Anspruch auf Übernahme der notwendigen Kosten geltend machen (§ 74 SGB XII).
Die Kosten einer Bestattung reichen meistens von ca. 3.000 € bis zu deutlich mehr als 10.000 €. Im Schnitt pendeln sie sich bei 7.000 € – 8.000 € ein, ganz in Abhängigkeit der Bedürfnisse des Verstorbenen und der Hinterbliebenen. So unterscheiden sich die Preise nicht nur regional, sondern sie sind auch abhängig vom Beisetzungsort (populäre Friedhöfe sind z. B. teurer), der Art der Grabstelle (z. B. Familiengrab oder Reihengrab), der Bestattungsart (Feuerbestattung sind z. B. günstiger als Erdbestattungen) und dergleichen.
Natürlich gibt es auch zum Teil erhebliche Unterschiede bei den Kosten für Bestattungsinstitute. Meist machen sie ein Drittel der Gesamtkosten aus und liegen im Schnitt bei ca. 3000 €. Da Ihnen gesetzlich freie Wahl des Bestatters garantiert wird lohnt sich ein Preisvergleich an dieser Stelle. Dienstleistungen des Bestatters sind z. B. die Überführung des Verstorbenen auf den Friedhof. Auf Wunsch kümmern sich Bestatter auch um Formalitäten und ähnliches. Meistens wird über den Bestatter auch der Sarg bzw. die Urne organisiert.
Ein weiteres Drittel der Kosten entfallen auf die Beisetzungsgebühr und die Grabnutzungsgebühr (oft eine Grabmiete, die im Voraus an die Friedhofsverwaltung gezahlt werden muss). Im Durchschnitt liegen sei bei ca. 2.500 €, wobei auch hier zum Teil stärkere regionale Schwankungen existieren.
Das verbleibende Drittel entfällt auf Blumen (z. B. Sargschmuck, Grabgestecke usw.), auf die Pflege durch den Friedhofsgärtner, und Posten Dritter wie dem Trauerredner bzw. Pfarrer, der Trauerfeier bzw. dem Leichenschmaus, der Schaltung einer Todesanzeige et cetera.
Benötigen sie darüber hinaus noch einen Grabstein mit Graveur so kommen mindestens 500 € dazu, wobei es nach oben wenig Grenzen gibt und der Grabstein deutlich teurer (bis zu 15.000 € und mehr) kosten kann. Dafür entwirft und fertigt Ihnen der Steinmetz nicht nur den Grabstein, sondern kümmert sich auch um den Aufbau.
Üblich ist es, dass die meisten Kosten über dem Bestatter beglichen werden, da dieser oftmals bei einigen Kostenpunkten in Vorleistung geht, damit Sie im Idealfall nur einen Rechnungssteller haben. Darüber hinaus können Angehörige, indem sie z. B, die Trauerrede selbst halten, die Bestattung persönlicher gestalten und damit vereinzelt Posten sparen.
Nach dem Tod und Abtransport eines Verstorbenen beginnt die amtliche Feststellung des Todes, die sog. Leichenschau. Die Überführung des Toten in eine Leichenhalle darf dabei, je nach Bundesland, 24h bis 36h nicht überschreiten, es sei denn der Tote wird über Ländergrenzen hinweg überführt. Der frühestmögliche Beisetzungstermin darf erst 48h nach dem Todesfall angesetzt werden, außer in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Dort darf der Tote bereits nach 24h beigesetzt werden. Nach der Leichenschau beginnt der Beisetzungsvorgang mit der Abschiednahme. Diese wird optional zu Hause (mit Behördlicher Genehmigung), in der Kirche oder Aufbahrungshalle durchgeführt. Die Hinterbliebenen können den Verstorbenen waschen, Ankleiden und Einsargen. Hegen die Hinterbliebenen den Wunsch dies zu unterlassen, übernimmt der Bestatter die Leichenwaschung und dergleichen. Als nächster Schritt folgt die Trauerfeier bzw. in der christlichen Konfession, der Gottesdienst. Im Vordergrund steht die Erinnerung an den Toten, die durch u.a. Redner, Musik oder militärische Ehren untermalt wird. Die Trauerfeier wird dann am Ort der endgültigen Ruhe fortgesetzt, i.d.R. dem Friedhof. Dort findet das Begräbnis bzw. das Einlassen in die Erde statt. Währenddessen oder danach können die Anwesenden ihr Beileid kundtun. Bei einer Feuerbestattung findet die Trauerfeier vor oder nach der Kremation statt.
Wie bereits erwähnt, muss ein Leichnam spätestens 36h nach dem Tod in eine Leichenhalle überführt werden, wobei er frühestens nach 48h (in einzelnen Bundesländern 24h) beerdigt werden darf. Es gibt zudem in einzelnen Bundesländern Fristen, bis wann der Verstorbene spätestens besttatet sein muss. Diese liegen meist zwischen vier bis 10 Tagen nach Feststellung des Todes. Diese Zeiträume können bei einer Gesundheitsgefährdung entsprechend verkürzt, aber auch verlängert werden. Teilweise können auch Angehörige bei der zuständigen Ordnungsbehörde um Aufschub bitten. Dafür müssen alle notwendigen Dokumente, die den Eintritt des Todes bezeugen, vorgelegt werden. Nur so weiß die Behörde wann der Tod eingetreten ist und welche Fristen schon verstrichen sind, oder demnächst verstreichen. Manchmal verändern sich die Fristen auch in Abhängigkeit der Bestattungsart. Da beispielsweise nach einer Kremation nur hygienisch unbeeinträchtigte Minerale übrigleiben, darf eine Urnenbeisetzung meist später erfolgen als eine Sargbeisetzung.
Es gibt eine Reihe möglicher Bestattungsarten. Im weiteren geben wir Ihnen einen kompakten Überblick, über die gängigsten Varianten.
Die Erdbestattung – wird seit Jahrtausenden praktiziert. Dabei wird der Leichnam in einem Grab unter bzw. in der Erde beigesetzt. Ist die Erdbestattung religiös motiviert, ist von einer Beerdigung die Rede, auch wenn die Bezeichnung im deutschen simultan für die Bestattung genutzt wird. Im Juden-, Christentum und dem Islam wird die Beerdigung seit jeher als gebotene Form betrachtet. Auch wenn bei einer Urnenbeisetzung, die Urne meist in die Erde eingelassen wird, fällt diese nicht unter den Begriff der Erdbestattung.
Die Feuerbestattung – meint die Kremation des Verstorbenen und die anschließende Beisetzung der Asche. Die Verbrennung erfolgt meist im Krematorium. Die verbleibende Asche wird unverwechselbar in eine Kapsel eingeführt und mit einer (verzierten) Bestattungsurne beigesetzt.
Die Seebestattung – wurde noch bis zum 20. Jahrhundert als „Notbestattung für auf See Verstorbene“ praktiziert. Das bedeutet, sie wurde nur bei auf See verstorbenen Menschen praktiziert, bei denen eine Landbestattung ausgeschlossen war. Vereinzelt wurden und werden auch Särge von z. B. Marine-Angehörigen dem Meer übergeben. Seit 1934 bezeichnet eine Seebestattung in Deutschland jedoch eine Form der Urnenbeisetzung nach erfolgter Kremation. Die Aschekapsel des verstorbenen wird in eine wasserlösliche Urne (z. B. aus Ton) gefüllt und in speziellen Seegebieten auf rauem Grund (für Schwimmer und Wassersport ungenutzte Areale) dem Meer übergeben. Meist ist eine behördliche Genehmigung von Nöten, bei der die Verbundenheit des Toten mit dem Meer begründet sein muss. Die Urne ist mit Ballast befüllt, sodass sie schnell nach der Übergabe einsinkt. Die Koordinaten werden in einem Logbuch vermerkt.
Die Diamantbestattung – ist ebenfalls eine Form der Beisetzung nach der Kremation eines Verstorbenen. Dort wird der verstorbene „nur“ unterhalb von 800 Grad verbrannt. Dadurch verbleibt amorpher Kohlenstoff in der Asche, der synthetisch zu einem ca. 80-200 Milligramm schweren Diamanten gezüchtet und gepresst werden kann. Meist ist der Diamant bläulich durch Boreinschlüsse.
Im Christentum wurden ab dem Mittelalter Feuerbestattungen untersagt. Die Erdbestattung gilt als angemessen, da auch Jesus in einem Felsengrab beigesetzt wurde und ein „unversehrter“ Körper dem Auferstehungsgedanke Geltung trägt. Anstelle einer Totenklage überwiegt im Christentum der Glaube an die Auferweckung. Dieser wird u.a. durch Psalmengesang und Gebete untermauert. Die Fürsorge für den Hinterbliebenen tragen die Angehörigen. Die Bestattung erfolgte im Mittelalter möglichst auf den Kirchhöfen, wobei eine größtmögliche Nähe zum Altar erstrebenswert war. Eine moderne christliche Beisetzung beginnt meist mit der Eröffnung im Trauerhaus, gefolgt von einem Gottesdienst in einer Kapelle oder Kirche und endet mit der Beisetzung. Seit den 1960ern ist in der katholischen Kirche auch die Feuerbestattung wieder legitim.
Im Judentum muss ein Leichnam so schnell wie möglich der Erde übergeben werden. Feuerbestattungen sind nicht zulässig, da an eine leibliche Auferstehung am jüngsten Tage geglaubt wird. Neben vielfachen Regeln und Bräuchen ist außerhalb Israels essentiell, dass dem Toten israelische Erde in den Sarg gelegt wird. Es reicht ein einzelner israelischer Stein. Außerhalb Israels darf der Sarg zudem nicht geschmückt sein. Oft werden Juden in einfachen Holzkisten beigesetzt. Das soll die Gleichheit aller im Tode betonen. Nach der Beisetzung werfen die Anwesenden Erde auf den Sarg. Männer tragen dabei eine Kippa und stehen in der ersten Reihe, dahinter die Frauen. Um den jüdischen Regeln gerecht zu werden, gibt es eigene jüdische Friedhöfe bzw. Friedhofsteile. Nach der Beerdigung sind Juden angehalten eine Woche zu trauern.
Auch im Islam soll der Tote möglichst schnell beigesetzt werden, am besten noch am selben Tag. Diese Regelung geht auf die damalige Lebensweise muslimischer Nomaden zurück und kann in Deutschland aufgrund geltender Rechte (siehe oben) nicht oder nur teilweise praktiziert werden. Auch im Islam gibt es genaue Regeln für die Beisetzung. Wichtig ist, dass ein Friedhof über einen Raum verfügt, der den Ansprüchen an eine rituelle Waschung gerecht wird. Danach wird der Tote in ein Leinentuch gebetet und idealerweise ohne Sarg (auch nur bedingt möglich) zum Grab getragen und dort in einem Loch beigesetzt. Der Verstorbene liegt auf dem Rücken oder der rechten Seite mit minutengenauer Ausrichtung gen Mekka. Auf Grabschmuck wird verzichtet. Die Erde muss jungfräulich für die Bestattung sein, es darf also niemand vorher dort bestattet worden sein. Dem Toten wird zudem ein ewiges Ruherecht eingeräumt. Da dies in Deutschland ebenfalls nicht möglich ist (es besteht maximal die Möglichkeit einen Grabplatz vereinzelt zu verlängern), darf die Grabfläche im Nachhinein nicht mehr für andere Dinge benutzt werden, der Friedhof also nicht geschlossen werden. Ist das für den Verstorbenen und seine Angehörigen ungenügend bzw. können auch andere Regeln nicht eingehalten werden, muss der Verstorbene schnellstmöglich in ein islamisches Land überführt werden.
Im Buddhismus überwiegt die Feuerbestattung. Auch wenn der Tote im Krankenhaus verstorben ist, so soll er zuerst zu Hause aufgebahrt werden. Meist wird aufgrund behördlicher Genehmigungen auch auf naheliegende Klöster oder eine Friedhofshalle ausgewichen. Nach einer Abschiedsfeier durch Angehörige, Freunde und buddhistischer Mönche wird der Tote verbrannt und die Asche der Erde übergeben.
Die ersten archäologisch belegbaren und wahrscheinlich bewussten Bestattungen fanden vor 90.000 -120.000 Jahren in Israel statt. Auch bei den Neandertalern sind gelegentliche Bestattung ab 70.000 v.Chr. gefunden worden. Eines der bekanntesten Beispiele für frühe und prunkvolle Bestattungen stellen wohl die Pyramiden im antiken Ägypten ca. 2400 v.Chr. dar. Im antiken Griechenland überwog die Feuerbestattung. Dort wurden den Toten 2 Münzen als Fährgeld für Charon dem Fährmann auf die Augen gelegt. Das spiegelt auch die zwei dominierenden Bestattungsweisen wider: die Erd- und die Feuerbestattung. Wie bereits erwähnt waren Bestattungen geschichtlich meist religiös motiviert. Während im Christentum, Judentum und Islam die Erdbestattung alternativlos ist, so war im Hinduismus und Buddhismus beispielsweise die Feuerbestattung selbst verständlich. Im Mittelalter bestatten Christen ihre Tote in unmittelbarer Nähe der Reliquien auf den Kirchhöfen. Aufgrund von Kapazitäts- und hygienischen Problemen, wurden die Friedhöfe mit Beginn der Reformation an den Stadtrand oder noch weiter außerhalb verlegt. In Europa kam mit Beginn der Aufklärung auch die Feuerbestattung immer mehr in Mode. 1876 nahm das erste Krematorium in Mailand (das erste Deutsche wurde 1878 in Gotha eröffnet) den Betrieb auf. Mittlerweile hat in Deutschland die Zahl der Feuerbestattungen, die der Erdbestattungen überholt und ist weiter wachsend.
1. August 2019 | Kategorie: Trauerfloristik
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